Es gelten die Scheiwiller Reisen (SRD Reisen AG) Reisebedingungen, die Sie in jeder Reisebestätigung in gedruckter Form vorfinden. Der vorliegende Prospekt ersetzt alle Preisangaben früherer Angebote. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungen, Beschreibungen und Preise in den Prospekten zu ändern. Beachten Sie bitte, dass bei Reisen mit Fahrten auf den Schiffen und bei Reisen mit Flügen verschärftere Vertragsbedingungen zur Anwendung gelangen.
ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere Bedingungen. Umgehend erhalten Sie sämtliche Buchungsunterlagen wie Rechnung, die zusätzlich auch als Bestätigung dient, Kofferetiketten und Versicherungspolice. Nach Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung von Fr. 200.– pro Person fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Sie erhalten von uns nur einmal Post, zum Einchecken beim Reise-Car benötigen Sie lediglich Ihre Bestätigung.
OBLIGATORISCHE ANNULLATIONSVERSICHERUNG
Im Pauschalpreis ist die obligatorische Annullationsversicherung und SOS-Rückreise- Versicherung von 5 % vom Pauschalbetrag nicht inbegriffen und wird bei der Buchung separat verrechnet. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationsversicherung besitzen (ETI TCS-Schutzbrief, Intertour Winterthur, Relax oder ähnliche) kann bei der Buchung darauf verzichtet werden.
SITZPLÄTZE
Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Buchungseingänge zugeteilt. Ihre Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
EINREISEBESTIMMUNGEN
Schweizer Bürger benötigen für die Reise in die ausgeschriebenen Zielgebiete einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Für Reisen nach Marokko, Montenegro, Rumänien, Serbien, Weissrussland, Georgien und Russland (mit Visum) muss der Pass/die ID mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig sein.
EINSTIEGSORTE
Scheiwiller Reisen gestaltet die Einstiegsorte so, dass diese immer ohne Schwierigkeiten mit der Bahn erreicht werden können.
EINZELZIMMER
Einzelzimmer sind gelegentlich kleiner und weisen trotz Aufpreis zum Teil einen reduzierten Komfort auf. Es kann vorkommen, dass Doppelzimmer zur Alleinbenützung abgegeben werden.
HOTEL-KLASSIFIZIERUNG
Es besteht europaweit kein einheitliches Hotelklassifizierung-System. In den meisten Ländern wird eine Klassifizierung jedoch durch eine Behörde oder einen Fachverband vorgenommen. Finnland und Norwegen kennen keine genormten Kategorisierungs-Systeme. Zugunsten der Objektivität verwendet Scheiwiller Reisen ausschliesslich die offiziellen Landeskategorien. Wo keine solche vorhanden ist, stützen wir uns auf die Angaben der lokalen Landeskategorien. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Erstklasshotels (offizielle Landeskategorie ****) im mediterranen Raum in der Regel nicht dem Schweizer Erstklasshotel entspricht.
KLEINGRUPPENZUSCHLAG
Bei einer Gruppengrösse bis zu 12 Teilnehmern erlauben wir uns einen Kleingruppenzuschlag von Sfr. 25.– pro Reisetag und Person. Falls ein solcher Zuschlag wirksam werden sollte,informieren wir Sie spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Für Mitglieder des Reiseclubs «Begegnung» entfällt dieser Zuschlag.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (Sfr.). Unsere Preise wurden im Herbst des vergangenen Jahres kalkuliert. Die Leitung von Scheiwiller Reisen behält sich daher vor, die Preise anzupassen, falls sich unvorhersehbar starke Änderungen ergeben, wie zum Beispiel bei: Taxen und Tarifen von anderen Leistungsträgern, Treibstoffpreisen, allgemeinen Gebühren oder Wechselkursen.
ANNULLATION
Bitte teilen Sie uns so rasch wie möglich mit, falls Sie die bestellte Reise umbuchen wollen oder annullieren müssen. Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 30.00 pro Person. Geschieht dies aus einem Grund, welcher nicht durch die obligatorische Annullationskosten-/SOS-Rückreiseversicherung (5 % vom Pauschalbetrag) gedeckt ist, müssen wir folgende Kosten in Rechnung stellen:
Tagesfahrten:
– bis 5 Tage vor Reisebeginn 0 % des Pauschalpreises
– 5 bis 2 Tage vor Reisebeginn 50 % des Pauschalpreises
– 1 Tag bis 12 Std vor Reisebeginn 70 % des Pauschalpreises
– 12 Std vor Reisebeginn 100 % des Pauschalpreises
Bei Nichtantreten der Reise oder bei nur angefangenen Leistungen 100 % des Pauschalpreises
Messefahrten:
– bis 5 Tage vor Reisebeginn 0 % des Pauschalpreises
– 5 bis 3 Tage vor Reisebeginn 50 % des Pauschalpreises
– 3 Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % des Pauschalpreises
– 0 Tage vor Reisebeginn 100 % des Pauschalpreises
Bei Nichtantreten der Reise oder bei nur angefangenen Leistungen 100 % des Pauschalpreises
Konzertfahrten:
– bis 5 Tage vor Reisebeginn 0 % des Pauschalpreises
– 5 bis 3 Tage vor Reisebeginn 50 % des Pauschalpreises
– 3 Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % des Pauschalpreises
– 0 Tage vor Reisebeginn 100 % des Pauschalpreises
Bei Nichtantreten der Reise oder bei nur angefangenen Leistungen 100 % des Pauschalpreises. Von uns gekaufte Konzertkarten werden in jedem Fall zu 100 % verrechnet.
Pauschalreisen und Auftragsfahrten:
– Bis 31 Tage vor Reisebeginn Fr. 50.– pro Person, aber max. Fr. 100.– pro Rechnung
– 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 % des Pauschalpreises
– 20 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Pauschalpreises
– 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 70 % des Pauschalpreises
– 7 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100 % des Pauschalpreises
– Bei Nichtantreten der Reise oder bei nur angefangenen Leistungen 100 % des Pauschalpreises
Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der
Buchungsstelle; an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
PROGRAMM-ÄNDERUNGEN
Wir müssen uns Programmänderungen vorbehalten, falls uns zum Beispiel Schiffs- und Fluggesellschaften sowie Hoteliers oder andere Gründe dazu zwingen. Selbstverständlich werden wir in einem solchen Fall um einen gleichwertigen Ersatz bemüht sein und Sie sofort darüber informieren. Auch behalten wir uns vor, in Engpässen fremde Fahrzeuge einzusetzen.